Gesellschaft zur Förderung des Berliner Mädchenchores e.V.

Die Gesellschaft

  • fördert die musikpädagogische Arbeit des Berliner Mädchenchores ideell und materiell,
  • fördert die musikalische Bildung und Erziehung und führt entsprechende Maßnahmen durch, z. B. Konzerte, Chorreisen und Probenfahrten,
  • unterstützt den internationalen Jugendchoraustausch und Besuchsprogramme hinsichtlich der Finanzierung, Organisation und Durchführung,
  • unterstützt sozial bzw. wirtschaftlich schwache Chormädchen,
  • befördert die öffentliche Wahrnehmung des Berliner Mädchenchores durch entsprechende Maßnahmen der Außendarstellung,
  • pflegt den Kontakt zu ehemaligen Chormädchen.

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Interessen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Letzter Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin, vom 14.03.2023.

Spendenkonto:
IBAN DE85 1007 0024 0510 8394 00, BIC DEUT DE DBBER

Für Spenden unter 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen. Gerne stellen wir in solchen Fällen die erforderliche Zuwendungsbescheinigung aus. Dafür vermerken Sie bitte bei Ihrer Überweisung unbedingt Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse (Str., Nr. PLZ, Ort) sowie den Verwendungszweck.

Werden Sie Mitglied!

Mitglied werden können:

  • jeder Erziehungsberechtigte, deren/dessen Tochter im Berliner Mädchenchor ist,
  • natürliche, juristische Personen und sonstige Körperschaften, die bereit sind, den Zweck des Vereins aktiv oder materiell zu unterstützen.

Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.

Dokumente: Mitgliedsantrag (pdf) | Satzung (pdf)

Lernen Sie uns persönlich kennen

Wir laden Sie herzlich zu den Sommerkonzerten und den Familienweihnachtskonzerten des Berliner Mädchenchores ein. Der Eintritt ist frei. Vor und nach diesen Veranstaltungen besteht Gelegenheit, mit Mitgliedern der Gesellschaft ins Gespräch zu kommen.

Kontakt

Tel. (030) 91 52 85 88 (Mo-Fr 10–17 Uhr)
 foerderverein@berlinermaedchenchor.de

Postanschrift
Gesellschaft zur Förderung des Berliner Mädchenchores e. V.
Cunostr. 51
14193 Berlin

Vorstand

1. Vorsitzende: Nicola von Amsberg
2. Vorsitzende: Anja Lodigiani
Schatzmeisterin: Dorothee Cornelius
Schriftführer: Jens-Peer Müller

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter VR 19672 B

Die Gesellschaft zur Förderung des Berliner Mädchenchores e. V. ist Mitglied im Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e. V. (lsfb).

Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb)

Spenden

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